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Das Inpoint Langendreer ist ein städtisches Kinder – und Jugendfreizeithaus.
Träger für die städtischen Kinder- und Jugendfreizeithäuser ist die Stadt Bochum, insbesondere das Jugendamt mit der Abteilung Sozialpädagogische Fachdienste (Amt 51 32).Da die Einrichtungen und ihre Mitarbeiter der Stadt Bochum zugehörig sind, orientieren diese sich auf dem offiziellen Leitbild der Stadt Bochum (www.bochum.de).

„Die Menschen in unserer Stadt stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.“
Die Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von sechs bis 27 Jahren.

Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe nach dem SGB VIII. Bei den für die Jugendhilfe zur Verfügung stehenden Mitteln ist darauf zu achten, dass ein „angemessener Anteil“ für die Jugendarbeit zur Verfügung steht. (§79, Absatz 2 Satz 2, SGB VIII)

Die offene Jugendarbeit hat ihre Grundlage im Wesentlichen in § 11 SGB VIII. Danach sind junge Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Das Land NRW hat mit Wirkung vom 01.01.2005 in § 12 KJFöG die Offene Jugendarbeit konkretisiert. Daneben beinhaltet §15 KJFöG eine Gewährleitungs- und Förderverpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Gewährleistung und Förderung der Angebote der Offenen Jugendarbeit erfolgen auf der Basis der vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossenen Jugendhilfeplanung. Das KJFöG legt darüber hinaus in den §§ 4-7 verpflichtende Querschnittsaufgaben und in §10 Schwerpunkte für die Offene Jugendarbeit fest. Außerdem sind die Mitarbeiter der Offenen Jugendarbeit an die Vorgaben des § 8a SGBVIII gebunden.